Geschichte des Archivs der Universitätsbibliothek

Einrichtung des Archivs an der Viadrina

Nachdem im Zuge der Neuordnung des preußischen Universitätswesens 1810 die neue Berliner Universität eröffnet worden war, musste die alte brandenburgische Landesuniversität in Frankfurt an der Oder ein Jahr später nach über 300-jährigem Bestehen ihre Pforten schließen. Sie wurde nach Breslau verlegt und mit der dortigen Jesuitenhochschule Leopoldina vereinigt. Neben dem laufenden Universitätsbetrieb betraf die Verlegung auch das Archiv der Viadrina. Es wurde bei dieser Gelegenheit aufgeteilt: Ein Teil des Schriftguts der Universität wurde 1811 an das Königliche Geheime Staatsarchiv abgegeben. Es befindet sich seit 1963 im Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam. Ein anderer Teil gelangte mit der Universität nach Breslau. Von diesem Archivgut wurde einiges noch zu einem späteren Zeitpunkt nach Berlin an das Geheime Staatsarchiv abgegeben. Was davon aber in Breslau verblieb, ist nach bisherigerem Kenntnisstand im Jahr 1945 in den letzten Kriegswochen nahezu komplett vernichtet worden. Hierzu haben wohl auch zumindest Teile des Viadrina-Archivs gehört. In das neugegründete Staatsarchiv Wroctaw kehrten nur wenige Restbestände zurück. Doch fanden sich im Sommer 1968 im damaligen Staatsarchiv Magdeburg Bände an Schriftgut Frankfurter Provenienz des ehemaligen Breslauer Staatsarchivs wieder. Sie wurden 1973 nach Potsdam abgegeben und in den Bestand zur Universität Frankfurt/Oder des Brandenburgischen Landeshauptarchivs eingearbeitet.

Die neue Universität Viadrina unterhielt seit ihrer Wiedergründung 1991 nur das für Behörden übliche Zwischenarchiv, erste Sperrfristen endeten. Folgerichtig haben der Kanzler und die Präsidentin der Universität der Einrichtung eines eigenen Endarchivs zugestimmt. Erste Initiativen zur Einrichtung eines Archivs ergriff bereits 1995 der damalige Rektor Prof. Dr. Hans N. Weiler. Auf der 14. Senatssitzung der Universität am 18.5.2005 wurden die Archiv- und Zwischenarchivordnung verabschiedet. Mit Schreiben vom 11. Juli 2006 des MWFK Land Brandenburg wurde dem Universitätsarchiv gem. § 4 Abs. 4 BbgArchivG der Status eines öffentlichen Archivs zuerkannt.

Geschichte der Archivbibliothek

Auf Basis des Erlasses der Landesregierung vom 20. August 1991 „Abgabe amtlicher Druckschriften an öffentliche Bibliotheken“, Amtsblatt für Brandenburg 2 (1991) S. 720, erfolgte hochschulintern eine adäquate Umsetzung auf Veranlassung der Bibliotheksdirektorin zu Beginn des Jahres 1993. Danach erhält die UB jeweils 3 Exemplare von Drucksachen und sonstigen Veröffentlichungen der Europa-Universität für ihren Bestand; 1 Exemplar ist das Archivexemplar. Dieses Belegexemplar ist nicht ausleihbar, mit dem Lokalkennzeichen 01 gekennzeichnet und befindet sich im Magazin. Darüber hinaus dient die Universitätsbibliothek als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, sachlicher Information sowie Fort- und Weiterbildung und nimmt Aufgaben der regionalen und überregionalen wissenschaftlichen Literaturversorgung wahr.

Die für das Universitätsarchiv relevanten Wissenschaftsgebiete sowie die Handbibliothek sind dort vertreten. Nach Absprache übernimmt die weiterhin diese Funktion .

Monika Krajczok

Archivleiterin

Sprechzeiten

Nach telefonischer oder schriftlicher Anmeldung.

Archivarin:

Elvira Limpio

Raum: HG 0038
Tel.: +49 335 5534 3530
E-Mail: elimpio@europa-uni.de