Publizieren von Dissertationen

Dissertationen

Nach bestandener Disputation folgt für Promovend*innen im Promotionsverfahren die Veröffentlichung Ihrer Dissertation. Die Universitätsbibliothek unterstützt Sie dabei und übernimmt die Aufgaben der Archivierung, Verbreitung und Zugänglichmachung.

Die Universitätsbibliothek richtet sich dabei nach den in den Promotionsordnungen der Fakultäten festgelegten Abgabezeiten und -formen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch.

Promotionsordnungen/Prüfungsordnungen

Kulturwissenschaftliche Fakultät (2019) §18
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (2018) §18
Juristische Fakultät (2016) §28

Für Promovend*innen der wirtschafts- und kulturwissenschaftlichen Fakultäten ergeben sich daraus folgende mögliche Arten der Veröffentlichung Ihrer Dissertation:

Veröffentlichung Ihrer Dissertation

Der Publikationsserver der Viadrina bietet eine kostengünstige Möglichkeit zur Online-Veröffentlichung Ihrer Dissertation im Open Access, das heißt mit einer schnellen weltweiten, freien Verfügbarkeit.

→ Über den Publikationsserver OPUS

 

Für elektronische Dissertationen sind folgende Materialien abzugeben:

gelb-blauer Punkt   Upload Ihrer Dissertation als PDF/A-Dokument

gelb-blauer Punkt   Einverständniserklärung zur digitalen Veröffentlichung

gelb-blauer Punkt   Genehmigung zur Veröffentlichung durch den Promotionsausschuss

gelb-blauer Punkt   5 gedruckte Exemplare Ihrer Dissertation


Die einzureichenden physischen Exemplare müssen inhaltlich identisch mit der zur Prüfung eingereichten Fassung sowie dem hochgeladenen Dokument auf dem Server sein. Von Seiten der Bibliothek bestehen keine über die Vorgaben der Promotionsordnungen hinausgehenden Anforderungen bezüglich der Umschlaggestaltung, der Bindung oder des Drucks (einseitig / beidseitig).

Tutorial zum Anmelden elektronischer Dokumente (Bitte beachten Sie hier die speziellen Hinweise für Dissertationen)

Bei der Veröffentlichung im Selbstverlag lassen Sie selbst, z.B. in einem Copy-Shop, die geforderte Anzahl physischer Kopien Ihrer Dissertation sowie eine elektronische Version auf CD-Rom erstellen.

Für Dissertationen im Selbstverlag sind folgende Materialien abzugeben:

gelb-blauer Punkt   10 gedruckte Exemplare Ihrer Dissertation

gelb-blauer Punkt   PDF/A-Dokument auf einer mit Namen und Titel beschrifteten CD-ROM

gelb-blauer Punkt   Einverständniserklärung zur digitalen Veröffentlichung*

gelb-blauer Punkt   Genehmigung zur Veröffentlichung durch den Promotionsausschuss

Die einzureichenden Exemplare müssen inhaltlich identisch mit der zur Prüfung eingereichten Fassung sowie dem elektronischen Dokument auf CD-ROM sein. Von Seiten der Bibliothek bestehen keine über die Vorgaben der Promotionsordnungen hinausgehenden Anforderungen bezüglich der Umschlaggestaltung, der Bindung oder des Drucks (einseitig/ beidseitig).

* Für den Fall, dass die Nachfrage an dem Dokument durch andere Bibliotheken die abgegebene Anzahl Exemplare übersteigt, behält sich die Universitätsbibliothek vor die Autor*innen zu kontaktieren und weitere Exemplare oder eine Online-Veröffentlichung zu erbitten.

Es ist auch möglich die Veröffentlichung Ihrer Dissertation in eigener Initiative als Monographie durch eine gewerbliche Verlegerin beziehungsweise einen gewerblichen Verleger oder in einer wissenschaftlichen Zeitschrift vorzunehmen.

Für Verlagsdissertationen sind folgende Materialien abzugeben:

gelb-blauer Punkt   5 Verlagsexemplare mit Kopien des Titelblattes der ursprünglich eingereichten Dissertation (beim zuständigen Promotionsausschuss abzuliefern)

(* Diese Form der Veröffentlichung ist zur Zeit nur von der kulturwissenschaftlichen Fakultät zugelassen.)

Bei der Veröffentlichung im Microfiche-Format lassen Sie ähnlich dem Selbstverlag in Printform, eine geringe Anzahl physischer Kopien Ihrer Dissertation in gedruckter Form sowie eine größere Anzahl Microfiches (auf Filmmaterial verkleinerte analoge Abbildungen der gedruckten Vorlage) herstellen.

Für Dissertationen im Microfiche-Format sind folgende Materialien abzugeben:

gelb-blauer Punkt   1 Mutterkopie (Masterfiche)

gelb-blauer Punkt   3 gedruckte Exemplare

gelb-blauer Punkt   20 Microfiche-Kopien

gelb-blauer Punkt   Druckgenehmigung durch den Promotionsausschuss

Die einzureichenden Exemplare müssen inhaltlich identisch mit der zur Prüfung eingereichten Fassung sein. Von Seiten der Bibliothek bestehen keine über die Vorgaben der Promotionsordnungen hinausgehenden Anforderungen bezüglich der Umschlaggestaltung, der Bindung oder des Drucks (einseitig/ beidseitig).

Anica Krause