Benutzungsordnung
Spezielle Benutzungsbedingungen für das Karl Dedecius Archiv der Universitätsbibliothek der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) in der Bibliothek des Collegium Polonicum
in der Fassung vom 17. Oktober 2002
I. Allgemeines
II. Ausleihe
III. Benutzung
IV. Schlussbestimmungen
I. Allgemeines
§1 |
Die Bestände des Vorlasses des Karl Dedecius Archivs können für wissenschaftliche, literarische oder publizistische Arbeiten und Studien kostenlos genutzt werden. |
§2 |
Über die Öffnungszeiten des Archivs, die gültigen Kopier- und Fotopreise sowie über die Nutzungsgebühren und Bedingungen für Bildvorlagen (Abbildungen) gibt ein diesen Benutzungsbedingungen beigefügtes Blatt Auskunft. |
§3 |
Die Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, möglichst vor ihrer Ankunft die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts sowie Ihre Benutzungswünsche schriftlich mitzuteilen. |
§4 |
Jeder Benutzer meldet sich im Archiv an. Für die Benutzung ist die Anmeldung auf einem gesonderten Formular unter der Angabe des Benutzungszwecks und Vorlage des Personalausweises oder Passes erforderlich. Er füllt den Benutzungsantrag aus und unterschreibt ihn. |
§5 |
Es gelten die Benutzerausweise der Universitätsbibliothek oder der Bibliothek des Collegium Polonicum. Wenn kein Benutzerausweis vorliegt, wird ein Bibliotheksausweis ausgestellt. Es gelten die entsprechenden Benutzungsordnungen der UB. |
§6 |
Der Benutzer trägt sich bei jedem Besuch des Lesesaals in das Benutzerbuch des Archivs ein und beim Verlassen wieder aus dem Benutzerbuch aus. |
§7 |
Bei mehrtägigen Aufenthalten soll dem Archiv schon am Vortag die Abreise bekannt gegeben werden. |
§8 |
Für jede Handschrift ist ein gesonderter Bestellzettel auszufüllen und im Archiv abzugeben. |
§9 |
Materialien, Manuskripte, Briefe etc. von noch lebenden Personen können nur zugänglich gemacht werden, wenn die Betreffenden das gestatten. Gleiches gilt für noch lebende Empfänger von Briefen. Entsprechende schriftliche Genehmigungen müssen dem Archiv vorgelegt werden. |
§10 |
Das Archiv erteilt aufgrund seiner Kataloge und Bestände mündlich und schriftlich nach Möglichkeit Auskunft, soweit es seine Arbeits- und Personalsituation gestatten. |
§11 |
Das Archiv haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind. |
II. Ausleihe
§12 |
Zur Benutzung werden nur die Archivalien ausgegeben, die zur Arbeit in dem in Benutzungsantrag benannten Thema benötigt werden und mit dem Leihschein bestellt worden sind. |
§13 |
Doktoranden und Studierende, die Archivalien für Examens-, Diplom- oder Magisterarbeiten oder Dissertationen benutzen wollen, sollen eine Empfehlung ihres akademischen Lehrers vorlegen. |
§14 |
Bestimmte Bestandsgruppen und Einzelstücke (Zimelien, Objekte in gefährdetem Erhaltungszustand) unterliegen Benutzungsbeschränkungen. |
§15 |
Dem Benutzer werden für die Einsicht der Archivmaterialien in der Bibliothek nummerierte Kabinen angeboten. Den Schlüssel erhält er von dem diensthabenden Bibliothekar am Tresen in der Bibliothek und füllt dafür ein gesondertes Formular aus. |
§16 |
Diese Kabine ist vom Benutzer auch beim kurzzeitigen Verlassen zu verschließen und bei Verlassen des Lesesaals ist der Kabinenschlüssel bei der Lesesaalaufsicht abzugeben. (Anlage 4 der Benutzerordnung des CP) |
§17 |
In der Kabine können die Materialien bis 15 Minuten vor 16.00 Uhr benutzt werden. Die Rückgabe der vollständigen und unversehrten Materialien und des Schlüssels für die Kabine erfolgt persönlich an einen Mitarbeiter des Archivs. Benutzer und Mitarbeiter überzeugen sich gemeinsam von der Vollständigkeit der entliehenen Materialien. |
III. Benutzung
IV. Schlussbestimmungen
§31 |
Für spezielle Fälle der Benutzung, wie z. B. Ausstellungen von Archivbeständen sowie die Entleihung dafür; Editionen und Faksimilierungen von Handschriften; Rara, Grafiken und Fotografien; die Herstellung und Vervielfältigung von Fotos und anderen Kopien durch den Benutzer oder im Auftrage des Benutzers zu gewerblichen Zwecken, die Bestellung von Archivbeständen zur Herstellung von Reprintvorlagen gelten besondere Konditionen. In diesen und sonstigen Fällen, die nicht der Benutzungsordnung und den speziellen Benutzungsbedingungen unterliegen, ist jeweils eine besondere Vereinbarung mit dem Archiv erforderlich. |
§32 |
Die speziellen Benutzungsbedingungen für das Karl Dedecius Archiv treten nach dem Tag der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität in Kraft. |
Dr. Hans-Gerd Happel
Direktor der Universitätsbibliothek